Der Jahresabschluss ist eines der wichtigsten Informationsinstrumene eines Unternehmens. Diese Funktion wird bestärkt durch die in vielen Fällen gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Aus dem gleichen Grunde lassen viele Unternehmen auch bei nicht bestehender gesetzlicher Prüfungspflicht ihren Einzel- oder Konzernabschluss freiwillig prüfen. Daneben können auch spezielle gesetzliche Regelungen, wie das Haushaltsgrundsätzegesetz und das Stiftungsrecht, die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer vorschreiben.

 

Auf folgende Abschlussprüfungen habe ich mich spezialisiert:

 

  • Gesetzliche und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Prüfung nach Haushaltsgrundsätzegesetz
  • Prüfung von Stiftungen

Gesetzliche und freiwiliige Abschlussprüfungen

Nach § 316 HGB besteht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften die Pflicht, den Jahresabschluss – also Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang – sowie Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen (Pflichtprüfung).

Kleine Kapitalgesellschaften können einer freiwilligen Prüfung unterliegen, beispielsweise wenn die Satzung der Gesellschaft derartige Prüfungen vorsieht oder wenn Gesellschafter oder Kreditgeber informiert werden sollen.

 

Unser Leistungsangebot im Bereich der gesetzlichen Prüfung von  Jahresabschlüssen umfasst:

  • Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS)
  • Prüfung der Buchführung
  • Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)
  • Prüfung des Lageberichts
  • Ausführliche Berichterstattung über die Durchführung der Prüfung in einem aussagekräftigen Prüfungsbericht mit Erteilung eines ordnungsgemäßen Prüfungsurteils
  • Berichterstattung an das Aufsichtsorgan bzw. an die Gesellschafter
  • Erstellen eines Managementletters


Unsere Prüfungsdurchführung erfolgt unter Berücksichtigung der Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW). Bei Beauftragung von freiwilligen Prüfungen können wir Art und Umfang der Prüfungstätigkeit mit unseren Mandanten individuell abstimmen.

Nutzen Sie unsere Erfahrung und unser Engagement zur professionellen Erfüllung der gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Auflagen Ihres Unternehmens und fordern Sie unverbindlich ein Angebot an.

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