Bereits seit über 20 Jahren unterstütze ich meine Mandanten im Bereich der Steuerberatung. Zunächst als Einzelkanzlei und seit 2014 im Verbund der HSP STEUER Gruppe in der von mir gegründeten HSP STEUER DonauWald GmbH Steuerberatungsgesellschaft. 

Dabei ist es mir immer ein besonderes Anliegen meine Mandanten kompetent und unabhängig zu beraten und zu vertreten. Dazu gehört es insbesondere die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, aber auch den möglichen Gestaltungsspielraum möglichst umfassend zu Gunsten der Steuerpflichtigen auszunutzen.

Die Digitalisierung und moderne Kommunikationstechnologien machen es möglich, dass ich Mandanten aus der gesamten Bundesrepublik umfassend betreuen kann. Dabei versuchen mein Team und ich, den Wünschen und Bedürfnissen so weit wie möglich entgegen zu kommen. 

Erstellen von Jahresabschlüssen

Unternehmen und Selbständige haben zum Ende eines jeden Jahres ihren Gewinn zu ermitteln. Die Ermittlung erfolgt entweder anhand der der Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung oder eines Jahresabschlusses – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften sind darüber hinaus noch Anhang und Lagebericht zu erstellen.

Der Jahresabschluss stellt den Erfolg des Unternehmens und seine finanzielle Lage dar. Damit ist er eine wichtige Entscheidungsgrundlage für den Unternehmer aber auch für Banken, Investoren, Kunden und Lieferanten. Unterschiedlichen Regelungen über Ansatz und Bewertung im Handelsrecht und Steuerrecht sowie bestehende Bewertungswahlrechte machen es oftmals schwer, die richtigen Bilanzierungsentscheidungen zu treffen. Die HSP STEUER DonauWald GmbH unterstützt ihre Mandanten bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten – in dem von  gewünschten Umfang.

LEISTUNGEN

  • Einnahme-Überschussrechnung für Gewerbetreibende und Freiberufler
  • Jahresabschlüsse für Einzelunternehmer und Personengesellschaften
  • Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften
  • Erstellung von Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen für die Gesellschafter von Personenhandelsunternehmen
  • Offenlegung bzw. Hinterlegung der Jahresabschlüsse

LEISTUNGSUMFANG

  • Basis: Sie erstellen Ihre Einnahmenüberschussrechnung bzw. Ihren Jahresabschluss selbst und brauchen nur gelegentlich Unterstützung. Gerne beantworten wir ihre Fragen kurz oder auch ausführlich.
  • Standard: Sie möchten, dass wir Ihre Einnahmenüberschussrechnung bzw. Ihren Jahresabschluss zur Vorlage beim Finanzamt erstellen. Es reicht Ihnen ein einfacher Erstellungsbericht.
  • Premium: Sie benötigen z.B. für die Banken einen durch einen Steuerberater erstellten Abschluss mit ausführlichem Erläuterungsbericht einschließlich Kennzahlen- und Bilanzanalyse.

VORTEILE

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
  • Fundierte Grundlagen für Ihre Bilanzierungsentscheidungen
  • Ausnutzung von steuerlichen und handelsrechtlichen Wahlrechten zur optimalen Steuerung des Unternehmensergebnisses
  • Ansprechende Darstellung Ihres Abschlusses in einem aussagekräftigen Bericht

Nutzen Sie die Erfahrung und das Engagement eines professionellen Teams, das Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen und gesetzlichen Pflichten unterstützt.

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

Steuererklärungen

Jeder Steuerpflichtige und jede Steuerpflichtige muss mindestens einmal jährlich  seine/ihre Einkünfte und / oder Gewinne und Umsätze gegenüber dem Finanzamt offenlegen. Und nicht immer stimmt die Veranlagung seitens des Finanzamtes mit den Angaben in der Erklärung überein. Oftmals ist man nicht sicher, was man absetzen kann und was nicht. Auch fehlen einem die Kenntnisse darüber, ob und wie man sich gegenüber dem Finanzamt zur Wehr setzen kann. Ohne die Hilfe eines Steuerberaters sind die meisten Steuerpflichtigen in diesem Steuerdschungel meist verloren. 

 

LEISTUNGEN

  • Steuerliche Beratung
  • Erstellen der Steuererklärungen
  • Ermittlung der einzelnen Einkünfte
  • Berechnung der Steuerbelastung
  • Steuerliche Gestaltungsplanung
  • Prüfen der Steuerbescheide
  • Vertretung vor Finanzbehörden 
    im Einspruchs-, Klage- und BuStra-Verfahren
 

LEISTUNGSUMFANG

  • Basis: Wir beraten Sie gelegentlich bei einzelnen steuerlichen Sachverhalten. Ansonsten erstellen und übermitteln Sie Ihre Steuererklärungen selbst an das Finanzamt.
  • Standard: Wir ermitteln die Besteuerungsgrundlagen (Überschuss der Einnahmen über die Werbungkosten, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer) anhand der von Ihnen übergebenen Unterlagen und erteilten Auskünfte. Wir erstellen und übermitteln Ihre Steuererklärungen an das Finanzamt – natürlich erst nachdem wir diese auch mit Ihnen besprochen haben. Die Steuerbescheide werde dann von uns daraufhin überprüft, ob die Veranlagung mit der Erklärung übereinstimmt und bei Bedarf legen wir gegen die Bescheide Einspruch ein.
  • Premium: Sie wünschen über die klassische Steuerdeklaration weitere intensive Beratung über die steuerliche Auswirkung von Invesitionen, Finanzierungen und Abschreibungen. Gerne stellen wir Ihnen im Rahmen einer Steuergestaltungsberatung die Auswirkungen auf Ihre persönliche Steuer- und Finanzsituation in ein- bzw. mehrjährigen Vergleichsrechnung gegenüber.
 

VORTEILE:

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
  • Fundierte Grundlagen für Ihre persönlichen Entscheidungen
  • Steuerersparnis durch Ausnutzung der gesetzlichen Wahlrechte
  • Die Prüfung Ihrer Bescheide und unsere Kommunikation mit dem Finanzamt sichern Ihnen eine korrekte steuerliche Behandlung

Nutzen Sie die Erfahrung und das Engagement eines professionellen Teams, das Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen und gesetzlichen Pflichten unterstützt.

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